Rente ist zum Symbolthema geworden: Symbol dafür, ob Jung und Alt zu fairen Einigungen kom­men können, oder ob der Gesellschaft ein Generationenkonflikt bevorsteht. Angesichts von demografischem Wandel und Arbeitslosigkeit steigt der Finanzierungs­bedarf stark an. Immer mehr Rentnerinnen und Rentnern stehen immer weni­ger Beitragszahlende gegenüber. Die Last kann nicht von einer Generation allein getra­gen werden, weder allein von den Jüngeren noch allein von den Älteren. Beide Genera­tio­nen müssen sich, wenn Erwerbs- und Alters­struktur un­günsti­ger werden, die Belastungen teilen.

Die Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen plädiert dafür, den im Umlage­verfahren organisierten Generationen­­vertrag beizubehalten. Das heißt aber nicht, dass keine Reformen notwendig wären. Ganz im Gegenteil: Das heu­tige System der gesetzlichen Rentenversicherung ist in zweierlei 

Hinsicht reformbedürftig. Es muss Gerechtigkeit zwischen den Generationen (intergenerationelle Gerechtigkeit) und innerhalb der Generationen (soziale Gerechtigkeit)  sichern. Beide Gerechtigkeitsdimensionen können nicht losgelöst voneinander betrachtet werden.

Die Belastungen für die Rentenkassen, etwa durch den demografischen Wandel oder durch Arbeitslosigkeit, müssen solidarisch von beiden Generationen getragen werden. Ebenso sollten beide Generationen entlastet werden, wenn sich die Verhältnisse wieder bessern. Dies hat die SRzG bereits vor 15 Jahren gefordert und mit ihrem Konzept der „Teilungslösung“ vom ifo-Institut durchrechnen lassen: Die Beiträge dürfen demnach nur erhöht werden, wenn die Rentenanpassung im selben Ausmaß sinkt. Bereits in Gesprächen mit Bundesminister Walter Riester warb die Stiftung für eine solche Teilungslösung, den die Regierung jedoch nicht übernahm, sondern einen wesentlich komplexeren und willkürlichen Abschlagsfaktor einführte.

In den nächsten zehn Jahren gehen die geburtenstarken Baby-Boomer-Jahrgänge in Rente. Die Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen (SRzG) fordert angesichts dieses demografischen Wandels, generationengerechte Reformen im deutschen Rentensystem, aber auch in den Versorgungssystemen von Abgeordneten und Beamten.

Die Kernforderungen der SRzG:

Unsere Posistionen

Stellungnahme zu Gesetzesentwurf über Leistungsverbesserung und Stabilisierung der GRV (2018)

Das Rentenpaket 2014. Eine Kurzstellungnahme der SRzG (Stand: April 2014)

Positionspapier: Die Teilungslösung der SRzG Eine Reformierung nach den Prinzipien der Generationengerechtigkeit und Transparenz (Januar 2001)

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Blogbeitrag der SRzG-Praktikantinnen Ellen Wagner und Fenja Strunk (15.7.2021): Sonderstatus Abgeordnetenpension-bald ein System der Vergangenheit?

ZEIT-Gastbeitrag von SRzG-Sprecher Wolfgang Gründinger (7.4.2014): Renten für die Babyboomer